Zertifizierungen

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR ETIKETTEN VON ORGANISCHEN PRODUKTEN

-BIOAGRIERT-

Die Etiketten sind als gemäß der EG-Verordnung 834/07 zugelassen bestimmt. Es wird empfohlen, die Angaben im Text zu lesen, da dies ein wesentlicher Bestandteil dieser Konformitätserklärung ist

Eine Kopie dieser E-Mail mit den beigefügten Anhängen wird im Bioagricert-Archiv aufbewahrt. Es wird empfohlen, eine Kopie auch bei Ihnen aufzubewahren.

Die von Bioagricert abgegebene Konformitätserklärung ist inhärent Elemente, die unter die EG-Verordnung 834/2007 fallen, und nicht die Gesamtheit der Angaben, mit denen das Bio-Produkt präsentiert wird, die unter der direkten Verantwortung des Betreibers zu berücksichtigen sind.

Die deklarierten konformen Etiketten können nur dann auf der Verpackung eines Lebensmittelprodukts angebracht werden, wenn es ordnungsgemäß als biologisch zertifiziert ist.

VERWENDUNG VON BEDINGUNGEN FÜR DIE ORGANISCHE PRODUKTION

Ein Lebensmittel enthält die Begriffe, die sich auf die biologische Produktionsmethode beziehen, wenn:

1. In den Kennzeichnungs-, Werbe- oder Handelsdokumenten des Produkts selbst werden seine Inhaltsstoffe mit Begriffen beschrieben, die dem Käufer nahe legen, dass das Produkt und seine Inhaltsstoffe gemäß den geltenden Vorschriften für den ökologischen Landbau bezogen wurden. Insbesondere kann der Begriff "Bio" in jeder übersetzten Sprache sowie die jeweiligen Derivate und Abkürzungen wie "Bio" und "Öko" einzeln oder in Kombination für die Kennzeichnung und Werbung von Produkten verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen die Anforderungen der aktuellen Vorschriften für den ökologischen Landbau;

2. Die in Nummer 1 genannten Begriffe dürfen an keinem Ort und in keiner Sprache in den Kennzeichnungs-, Werbe- und Handelsdokumenten von Produkten verwendet werden, die nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen, es sei denn, dies ist nicht der Fall gelten für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Lebensmitteln oder haben eindeutig keinen Zusammenhang mit der ökologischen Produktion;

3. Die in Nummer 1 genannten Begriffe dürfen an keiner Stelle und in keiner Sprache in den Kennzeichnungs-, Werbe- und Handelsdokumenten von Produkten verwendet werden, deren Kennzeichnung oder Werbung angeben muss, dass sie GVO enthalten, die aus GVO gemäß stammen aktuelle Vorschriften zu GVO;

4. Darüber hinaus sind Begriffe, einschließlich Begriffe, die in Marken verwendet werden, oder Praktiken, die den Verbraucher oder Benutzer irreführen können, indem sie darauf hinweisen, dass ein Produkt oder seine Inhaltsstoffe den Anforderungen der geltenden Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen, in der Kennzeichnung und Werbung ebenfalls nicht zulässig.

ANWENDUNGSGEBIET

Die Konformitätserklärung der Etiketten durch Bioagricert gemäß Reg. CE 834/07 beinhaltet folgende Aspekte:

1. Verwendung des Begriffs Bio auf dem Etikett (im Verkaufsnamen, in der Liste der Inhaltsstoffe, ...) und Angabe der Konformität mit der Herstellungsmethode (Produkt: Bio, mit Bio-Inhaltsstoffen, in Umwandlung);

2. Verweise auf Kontrolle (Anbringung des Body Code, Operator Code) und Verwendung des Logos der Zertifizierungsstelle von Bioagricert srl;

3. Liste der Inhaltsstoffe, Angabe ihrer Konformität;

4. Verwendung des Gemeinschaftslogos für Bioprodukte und Hinweis auf die Herkunft des Ortes, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe (biologisch und nicht biologisch) angebaut wurden. Das EU-Logo für ökologischen Landbau, sofern vorhanden, wird vorbehaltlich der Einhaltung der EG-Verordnung 889/08, Anhang XI, genehmigt. Es wird auch festgelegt, dass der Betreiber seine Lieferanten auffordern muss, die Herkunft der gelieferten Produkte anzugeben, um die Herkunftsangabe bei vollständiger Kenntnis der Tatsachen zu ermöglichen (z. B. Landwirtschaft Italien, EU-Landwirtschaft, EU- / Nicht-EU-Landwirtschaft) nach Herkunft die Anbau- / Zuchtorte der Rohstoffe;

5. Angaben zum kontrollierenden Betreiber (Firmenname); Beschreibung der Produktionsmethode: (z. B. erlaubt der ökologische Landbau nicht die Verwendung von GVO, Pestiziden mit chemischer Synthese usw.).

AUSSCHLÜSSE
Die Einhaltung aller regulatorischen Aspekte, die nicht in den Anwendungsbereich der EG-Verordnung 834/07 fallen, liegt in der Gesamtverantwortung des Betreibers. Unter den Aspekten, die nicht in den Anwendungsbereich der Genehmigung fallen, unterstreichen wir beispielhaft:

1. den Namen (Beschreibung) des Produkts. ZB "Olivenöl extra vergine": Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Qualifizierung des Öls als natives Olivenöl extra liegt in der vollen Verantwortung des Betreibers.

2. Das Vorhandensein von Logos anderer Einrichtungen und / oder Verbände (z. B. Logo der AIC Associazione Italiani Celiaci; koscheres Logo, Logo der Bodenvereinigung, Demeter-Logo usw.) muss von den Eigentümern der Logos genehmigt werden.

3. andere Angaben auf dem Etikett, die in den Anwendungsbereich von Reg. CE 1169/11 fallen. Den betroffenen Unternehmen steht es tatsächlich frei, ihre Etiketten gemäß den in der vorgenannten Verordnung festgelegten Grundsätzen zu erstellen, und die Kontrolle über die Einhaltung dieser Grundsätze betrifft die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Stellen. "

Dr. Valentina Stuto

Bioagricert Srl Unipersonale
Unter der Leitung und Koordination von Global ID Inc.

Sizilien Regionales Hauptquartier
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